banner
Nachrichtenzentrum
Verstärkt durch modernste Bearbeitungsgeräte

Pläne für einen Zaun zum „Schutz der Burg vor Vandalismus“ wurden vom Rat abgelehnt

Jul 31, 2023

Pläne, einen Zaun um den Eingang eines historischen Schlosses zu errichten, um es vor Vandalismus zu schützen, wurden abgelehnt.

CADW beantragte beim Carmarthenshire County Council die Errichtung eines Zauns um den Rasen vor dem Eingang zum Laugharne Castle mit der Begründung, dass Vandalen um die Schlossmauer herumlaufen und lose Steine ​​in den Garten auf Haustiere werfen.

Der Antrag, der sich auf das denkmalgeschützte Schloss bezieht, sah die Anbringung von Metallgeländern vor, die zu den vorhandenen Geländern des Schlosshauses und des Schlosses passten.

Der Dyfed Archaeological Trust gab an, dass bei Genehmigung eine archäologische Bedingung gestellt werden sollte, um sicherzustellen, dass alle durchgeführten Arbeiten – insbesondere bei Ausgrabungen für die Betonsockel – im Einklang mit einem Überwachungsauftrag durchgeführt werden, um minimale Auswirkungen auf vergrabene archäologische Ablagerungen zu gewährleisten und minimale Auswirkungen zu gewährleisten Auswirkungen auf das geplante Gebiet.

Die für den Denkmalschutz zuständigen Beamten des Carmarthenshire County Council gaben an, dass sie keine Kenntnis von Kontakten mit dem Council oder Berichten der Polizei im Zusammenhang mit den in der Begründung des geplanten Zauns dargelegten Sachverhalten hätten.

Der Gemeinderat von Laugharne Township äußerte seine Empfehlung zur Ablehnung und verwies auf „sehr geringfügige Fälle von Vandalismus“, wobei die Ratsmitglieder nichts von jungen Menschen in dem öffentlich sichtbaren und an der Hauptstraße liegenden Gebiet wussten. Der Rat erklärte, es sei „unnötig“ und „unangemessen“ für das geplante Denkmal und die Lage innerhalb des Naturschutzgebiets und erklärte: „Es trägt nicht dazu bei, die Umgebung des Schlosses zu verbessern, sondern beeinträchtigt es vielmehr.“

Am 21. Januar lehnten die Planungsbeamten des Carmarthenshire County Council den Antrag ab. In der Antwort gab der Rat an, dass sich der Antragsstandort innerhalb des Laugharne Conservation Area befindet und an denkmalgeschützte Gebäude angrenzt, einschließlich des äußeren Torhauses der Kategorie I zum Schloss, der denkmalgeschützten Grenzmauer westlich des Castle House, einschließlich eines Eingangstors, und von Natürlich das Schloss selbst.

Der Rat erklärte, dass der vorgeschlagene Zaun „eine unpassende, schädliche markante Struktur einführen würde, die die Umgebung der denkmalgeschützten Gebäude an diesem Ort oder den Charakter oder das Erscheinungsbild des Naturschutzgebiets nicht bewahren würde“.

Der Rat erklärte, dass die vorgeschlagene Entwicklung im Widerspruch zu einer Reihe von Richtlinien im lokalen Entwicklungsplan des Rates und den gesetzlichen Anforderungen des Planning (Listed Buildings and Conservation Areas) Act 1990 stünde.